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Willkommen bei der Inertstoffdeponie Tannenbad-Horn (Deponie Typ B)
Ferien Weihnachten 2025 - Neujahr 2026
Ab Donnerstag, 18.12.2025 bis und mit Dienstag, 13.01.2026 ist die ISD Tannenbad - Horn geschlossen.
Wir danken Ihnen für die gute Zusammenarbeit und wünschen frohe Festtage und alles Gute im Neuen Jahr.
Begehung Begleitkommission vom 21.05.2025
Am 21. Mai 2025 fand die ordentliche Begehung der Inertstoffdeponie Tannenbad-Horn durch die Begleitkommission statt. Die Kommission setzt sich aus den Landeigentümern, Gemeinde Sumiswald, Amt für Wasser und Abfall Kanton Bern (AWA) und der Betreibergesellschaft zusammen.
Ablauf der Begehung
Die Begehung begann um 09.00 Uhr. Nach einer kurzen Begrüssung durch die Betreibergesellschaft wurde der aktuelle Stand der Deponie anhand von Plänen und Statistiken präsentiert. Anschliessend erfolgte ein gemeinsamer Rundgang durch das Deponiegelände, bei dem sich die Teilnehmenden ein Bild vom aktuellen Zustand und Betrieb machen konnten.
Feststellungen
Die Begleitkommission konnte sich davon überzeugen, dass der Betrieb der Inertstoffdeponie Tannenbad-Horn in einwandfreier Weise erfolgt. Es wurden keine Beanstandungen festgestellt. Insbesondere wurden folgende Punkte positiv hervorgehoben:
· Ordnungsgemässe Ablagerung des angelieferten Materials
· Sauberkeit und Übersichtlichkeit der Betriebsfläche
· Sorgfältige Umsetzung der Auflagen gemäss Bewilligung
· Transparente Dokumentation der angelieferten Mengen und Herkunftsnachweise
Fazit
Die gesamte Begleitkommission attestiert der Betreibergesellschaft einen einwandfreien Betrieb. Die Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten funktioniert gut und es besteht Einigkeit darüber, dass die gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben eingehalten werden. Die Kommission wird die weitere Entwicklung der Deponie weiterhin im Rahmen der jährlichen Begehungen begleiten.
Entstehung von hochwertigem Kulturland
Im Oktober 2020 konnte die Inertstoffdeponie am Standort Horn in Betrieb genommen werden.
Das angelieferte Material wird vorschriftsgemäss unter stetiger Kontrolle des Landeigentümers, der Standortgemeinde sowie den verantwortlichen kantonalen Fachstellen eingebaut.
Durch diese Annahmemengen verändern sich die topografischen Gegebenheiten zu einem neuen positiven Landschaftsbild.
Nach Erreichen der jeweiligen Höhenkoten in den entsprechenden Teilperimetern werden diese neu gewonnenen Landflächen umgehend rekultiviert. Diese Rekultivierungsarbeiten unterliegen strengen Richtlinien und werden jeweils durch externe bodenkundliche Fachpersonen begleitet.
Nach Abschluss dieser Teilrekultivierungen entstehen neue Kultur- und Fruchtfolgeflächen, welche durch die Landeigentümer relativ rasch wieder genutzt werden können.
Diese neuen Landflächen sind durch den vorgenommenen und schichtweisen Materialaufbau besser nutzbar und mit der sorgsam eingebauten Humusschicht deutlich hochwertiger, als die Flächen vor der Auffüllung.
Mai 2024:
Schichtweiser Aufbau der rekultivierten
Landfläche mit Aushub-, Unter- und Ober-bodenmaterial zu hochwertigem Kulturland.
Mai 2024:
Die rekultivierten Teilflächen können bereits nach kurzer Zeit wieder landwirtschaftlich genutzt werden.
April 2025:
Einbau von angeliefertem Inertstoffmaterial gemäss Vorgaben.